Förderprogramme
Hier finden Sie eine Auswahl möglicher Förderprogramme für Ihre Projekte. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.
Bitte im Einzelfall unter den angegebenen Links informieren.
Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Die neue Einreichungsfrist für Anträge der Förderschwerpunkte „Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten“ und „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung“ ist vom 01.01.2012 bis 31.03.2012, bitte informieren Sie sich zeitnah zu einer Antragstellung über die dann aktuell gültigen Förderbedingungen.
Befristetes Förderprogramm für LED-Straßenbeleuchtung.
Quelle:
Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich
Umweltinnovationsprogramm
(BMU-Programm zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen - Pilotprojekte Inland)
Quelle:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
KfW-Investitionskredit Kommunen Premium - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Programmnummer 215
Programm 215 fördert Investitionen in eine energieeffiziente kommunale Stadtbeleuchtung inklusive Planungs -und Beratungskosten für eine Bestandsanalyse, für ein Umsetzungskonzept und für einen Sachverständigen.
Die Investitionen werden gefördert, wenn damit klar definierte energetische Standards erreicht werden, z. B. ein bestimmter Wert für den Energieverbrauch nicht überschritten oder ein Mindestwert für die Energeieinsparung erreicht wird.
Quelle:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
Kommunal Investieren Premium - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Programmnummer 216
Programm 216 fördert Investitionen in eine energieeffiziente kommunale Stadtbeleuchtung inklusive Planungs- und Beratungskosten für eine Bestandsanalyse, für ein Umsetzungskonzept und für einen Sachverständigen.
Die Investitionen werden gefördert, wenn damit klar definierte energetische Standards erreicht werden, z. B. ein bestimmter Wert für den Energieverbrauch nicht überschritten oder ein Mindestwert für die Energeieinsparung erreicht wird.
Quelle:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44



